Was versteht man unter Mediation?
„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“ §1 I MediationsG
Mediation ist ein Instrument der konstruktiven Konfliktbehandlung.
Mediation wird aus dem lateinischem Wort „mediare“ abgeleitet, welches „vermitteln“ bedeutet.
Die Aufgabe der Vermittlung im Streitfall, gebührt dem Mediator/der Mediatorin, der durch ein geleitetes Verfahren darin unterstützt und anleitet, den Konflikt aufzuarbeiten und individuelle Problemlösungen zu entwickeln.
Basis ist eine freiwillige Bereitschaft der Parteien, den Medianten, ihren Konflikt selbstverantwortlich zu bearbeiten, um eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung der Probleme im Sinne des Konsens zu erzielen.